AGB
Reisemobile-mm, Industriestr. 4, 98553 Schleusingen
1. Zustandekommen des Vertrages
Die Buchung wird durch die schriftliche Bestätigung des Vermieters (auch per E-Mail) verbindlich. Die Anzahlung bei Buchung ist innerhalb 14 Tage nach der schriftlichen Bestätigung auf das angegebene Vermieterkonto zu leisten. Wird diese Frist nicht eingehalten, ist der Vermieter nicht an den Vertrag gebunden. Spätestens vier Wochen vor Reisebeginn ist der Restbetrag des gesamten Mietpreises an den Vermieter zu überweisen. Bei Nichteinhaltung kann der Vermieter vom Vertrag zurücktreten und die Stornokosten gemäß Ziffer 2 geltend machen.
Die Kaution ist bei Abholung in bar oder durch Zahlung per EC-Karte beim Vermieter zu hinterlegen bzw. muss am Tag der Abholung dem Vermieterkonto gutgeschrieben sein. Die Kaution wird bei ordnungsgemäßer Rückgabe in bar bzw. per Überweisung zurückerstattet.
Dem Mieter ist nach Zustandekommen eines Mietvertrages ein Link für einen eventuellen Abschluss (bei Bedarf) einer Reiseversicherung per Mail zugesandt worden.
2. Reservierungen / Rücktritt / Stornierungen / Kaution / Kosten – Mehrkilometer
Mündliche Reservierungen können nur kurzfristig aufrechterhalten werden (gemäß Absprachen).
Tritt der Mieter vor dem vereinbarten Mietbeginn vom Vertrag zurück, sind folgende Stornokosten an den Vermieter zu leisten:
bis 29 Tage vor Mietbeginn:
28 – 14 Tage vor Mietbeginn: Weniger als 14 Tage vor Mietbeginn:
25% des Mietpreises 50% des Mietpreises 80% des Mietpreises
Bei vorzeitiger Rückgabe des Wohnmobils ist der volle vereinbarte Mietpreis zu zahlen. Wenn durch verspätete Rückgabe des Fahrzeugs durch einen Vormieter, sowie durch einen Unfall oder sonstige unvorhersehbare Schäden am Fahrzeug, Diebstahl des Fahrzeugs oder höhere Gewalt, der Vermieter nicht mehr in der Lage ist, das Fahrzeug zum vereinbarten Termin zur Verfügung zu stellen, so ist jegliche Haftung durch den Vermieter ausgeschlossen. Kommt eine Vermietung aus einem der vorgenannten Gründe nicht zustande, werden sämtliche Anzahlungen des Mietpreises erstattet.
Vor Reiseantritt ist eine Kaution in Höhe von 1.000,00€ nach Vereinbarung vom Mieter zu hinterlegen.
Pro Miettag hat der Mieter pauschal 250km zur Verfügung.
Ab dem 11. Miettag kann der Mieter bis zu 5.000km gesamt in Anspruch nehmen, bei Mietung ab dem 21. Tag erhöht sich die Kilometerpauschale auf bis zu 8.000km gesamt.
Bei einer Mietdauer unter 11 Tagen und mehr als 250 gefahrenen Kilometern pro Tag wird ein Mehrpreis von 0,50€/km fällig. Die Abrechnung erfolgt nach Rücknahme der Mietsache.
3. Übergabe und Rückgabe
Die Übergabe des Fahrzeugs erfolgt in der Industriestr. 4 in 98553 Schleusingen zum vereinbarten Zeitpunkt. Der Rückgabezeitpunkt des Fahrzeugs ist bindend. Bei einer verspäteten Rückgabe des Fahrzeugs, die vom Mieter verschuldet wurde, hat dieser die Folgekosten zu tragen, falls ein
Nachmieter das Fahrzeug nicht zum vereinbarten Termin übernehmen kann. Bei Übergabe erkennt der Mieter den vertragsgemäßen Zustand des Fahrzeugs und der Ausrüstung laut Inventarliste mit seiner Unterschrift im Übergabeprotokoll an. Der Mieter verpflichtet sich, das Wohnmobil innen gereinigt, vollgetankt und mit entleertem Abwasser- und Toilettentank zum vereinbarten Termin zurückzugeben (ansonsten werden Pauschalen fällig – siehe Preisliste Zusatzleistungen).
Bei Schäden, die der Mieter zu tragen hat, kann der Vermieter die Kaution entsprechend kürzen oder einbehalten, ansonsten wird sie dem Mieter zurückerstattet.
Die Übergabe des Wohnmobils durch den Vermieter findet ab 13.00 Uhr statt, die Rückgabe durch den Mieter erfolgt bis 11.00 Uhr – oder nach Vereinbarung. Übergabe- und Rückgabetag werden als 1 Miettag berechnet, wenn diese Bedingungen erfüllt werden.
4. Nutzung und Nutzungsverbote
Der Mietvertrag kommt zwischen dem Vermieter und den eingetragenen Mietern zustande. Eine Übertragung oder Abtretung der Rechte aus dem Mietvertrag durch den Mieter auf Dritte ist nur mit ausdrücklicher schriftlicher vorheriger Zustimmung des Vermieters möglich.
Das Fahrzeug darf nur von den im Mietvertrag genannten Mietern gefahren werden. Diese müssen zum Zeitpunkt des Führens des Fahrzeugs über eine gültige Fahrerlaubnis verfügen. Sie dürfen nicht unter Einfluss von Drogen, Alkohol oder Medikamenten, die die Fahrtüchtigkeit einschränken, stehen.
Die Mieter müssen mindestens 21 Jahre alt sein und bei Mietbeginn seit mindestens drei Jahren über eine gültige Fahrerlaubnis der Klasse B verfügen.
Die Verantwortung für die Sicherung der Kinder während der Fahrt bzw. des Schlafens (Bett) trägt der Mieter.
Das Rauchen ist im Wohnmobil strengstens untersagt. Tiere dürfen mitgeführt werden.
Die Benutzung des Fahrzeugs ist ausschließlich innerhalb der Europäischen Union und in der Schweiz, jedoch nicht in Krisengebieten, gestattet. Außerhalb der EU-Grenzen besteht in der Kraftfahrversicherung kein Versicherungsschutz.
Es ist nicht gestattet, das Fahrzeug für Zwecke zu verwenden, die dem geltenden Gesetz zuwider laufen. Weiterhin ist die Verwendung des Fahrzeugs für folgende Zwecke ausdrücklich ausge- schlossen: Weitervermietung und –verleihung, Teilnahme an motorsportlichen Veranstaltungen, Fahrzeugtests, Beförderung von explosiven leichtentzündlichen, giftigen, radioaktiven oder sonstigen gefährlichen Stoffen, Hilfstransporte und Fahrten in Krisengebiete.
5. Kleinreparaturen, Kraftstoffe, Öle, AdBlue
Der Mieter trägt die Kosten für verbrauchte Kraftstoffe, Motoröl und andere Hilfs- und Betriebsstoffe während der Mietdauer.
Reparaturen während der Mietdauer, die für die Aufrechterhaltung der Betriebs- und Verkehrssicherheit notwendig sind, können vom Mieter bis zu einem Betrag von 150,00 € in einer Fachwerkstatt in Auftrag gegeben werden. Bei höheren Beträgen muss die Zustimmung des
Vermieters eingeholt werden. Bei Vorlage der entsprechenden gültigen Belege werden die angefallenen Kosten vom Vermieter bei der Rückgabe erstattet.
Sollte es während der Mietzeit notwendig werden, AdBlue aufzufüllen, hat sich der Mieter darum zu kümmern. Die für den Kauf von AdBlue entstandenen Kosten werden dem Mieter bei Rückgabe des Wohnmobils gegen Vorlage des Kassenbelegs zurückerstattet.
6. Fürsorgepflichten des Mieters und Haftung für Schaden / Unfälle
Der Mieter ist verpflichtet, das Wohnmobil so zu behandeln, wie es ein auf Werterhaltung bedachter Eigentümer tut.
Die Zuladung darf laut Zulassung bzw. zulässigem Gesamtgewicht 3500kg nicht überschreiten!
Der Mieter hat aufgrund der ungewohnten Fahrzeughöhe besonders auf Höhenbeschränkungen bei Durchfahrten zu achten.
Das Ladegut ist ausreichend zu sichern und liegt in der Verantwortung des Mieters.
Die Gasheizung darf während der Fahrt nicht betrieben werden.
Die Dachluken und Ausstellfenster müssen während der Fahrt geschlossen sein.
Auf der Toilette dürfen keine Feuchttücher verwendet werden, da sich diese nicht zersetzen.
Der Mieter haftet uneingeschränkt bei Fahrerflucht sowie Schäden, die durch grobe Fahrlässigkeit oder Nichteinhaltung der Nutzungsverbote herbeigeführt wurden. Alle Kosten und Nachteile, die aus der Nichteinhaltung von Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsbestimmungen entstehen können, gehen zu Lasten des Mieters. Dieser ist für die Einhaltung verantwortlich. Sollten Teile des Fahrzeugs beschädigt werden, ist sofort der Vermieter zu verständigen. Wird das Fahrzeug in einen Verkehrsunfall verwickelt, so ist immer die zuständige Polizei einzuschalten und unverzüglich der Vermieter zu verständigen. Ein ausführlicher schriftlicher Bericht mit allen Angaben über das Unfallgeschehen, eventuelle Fotos der Schäden bzw. Unfallstelle, beteiligte Personen sowie Zeugen muss erstellt werden. Gegnerische Ansprüche dürfen nicht anerkannt werden.
Der Mieter haftet für alle Vermögensschäden des Vermieters, die durch schuldhafte Verletzung der Fürsorgepflichten entstehen, in gesetzlichem Umfang.
Der Vermieter haftet für Schäden, die im Rahmen der vom Vermieter abgeschlossenen Versiche- rungen abgedeckt sind. Nimmt der Vermieter die Reparatur eines Schadens selbst vor, so wird hiermit ein Stundensatz von 25,00 € als angemessene Ersatzleistung vereinbart.
7. Reinigung- und Kraftstoffkosten
Das Fahrzeug wird sauber gereinigt und vollgetankt übergeben. Es ist vollgetankt zurückzugeben, andernfalls sind die Kosten für die Füllmenge zzgl. einer Betankungspauschale zu erstatten. Die Müllentsorgung erfolgt durch den Mieter. Dieser ist auch für die Entleerung von Abwasser- und Toilettentank vor der Rückgabe zuständig. Andernfalls fallen auch hierfür Kosten an. Die End- reinigung (innen + außen) wird vom Vermieter zu den genannten Kosten durchgeführt. Eine Liste der Kosten liegt dem Mietvertrag bei bzw. ist im Anhang der AGBs einzusehen.
8. Verlust
Sollten Fahrzeugpapiere, Werkzeug, Zubehör, Schlüssel oder persönliche Gegenstände während der Mietzeit verloren gehen, so geht dies in vollem Umfang zu Lasten des Mieters. Die Fahrzeugpapiere dürfen beim Verlassen des Fahrzeugs nicht im Fahrzeug aufbewahrt werden. Nach Beendigung der Mietzeit ist der Vermieter nicht verpflichtet, Gegenstände, die der Mieter im Fahrzeug zurückgelassen hat, für diesen länger als eine Woche aufzubewahren. Auf Wunsch können Gegenstände des Mieters auf Kosten des Mieters an diesen versandt werden.
9. Datenspeicherung und Weitergabe an Dritte
Der Mieter ist damit einverstanden, dass der Vermieter seine Daten zum Zwecke der Geschäftsführung speichert. Eine Weitergabe an Dritte (z.B. Polizei) ist gestattet, wenn das Fahrzeug nicht nach Ablauf der Mietdauer zurückgegeben wird, wenn dies für polizeiliche Ermittlungen notwendig ist und wenn Forderungen im Mahnverfahren gegenüber dem Mieter geltend gemacht werden müssen.
10. Übergabe- / Rücknahmeprotokoll
Das Wohnmobil wird dem Mieter in technisch einwandfreiem Zustand übergeben. Optische Beeinträchtigungen (z.B. kleine Dellen; Kratzer; Parkrempler; Kleinigkeiten, die vom Vormieter verursacht wurden bzw. die nicht so schnell repariert werden können aufgrund der Weitervermietung) sind vom Mieter zu akzeptieren, sofern die Gebrauchsfähigkeit des Fahrzeugs dadurch nicht beeinträchtigt wird.
Der Mieter erhält das Fahrzeug im gereinigten Zustand.
Der genaue Zustand des Wohnmobils ist dem Übergabeprotokoll zu entnehmen.Es besteht die Möglichkeit, dass der Mieter während der Zeit der Wohnmobilmietung sein privates Kfz auf dem Grundstück Industriestr. 4 in Schleusingen parkt.
Dies geschieht auf eigene Verantwortung und entbindet den Vermieter jeglicher Haftungen gegenüber dem Mieter in Bezug auf während dieser Zeit entstehende Schäden.
11. Gerichtsstand
Der Gerichtsstand ist Meiningen.